Unfall vom 29012015 Seite 1

Mein Unfall Ende Januar 2015 findet nun hoffentlich ein Ende.

Dieses musste jedoch leider vor Gericht erstritten werden; der Termin dazu war gestern.

Das angefügte Gutachten (als PDF) benennt einen Wiederbeschaffungswert von €6.450,- (netto gleich Brutto, da Privatperson), einen Restwert von ca. €450,- und Reparaturkosten in Höhe von €5.930,84 (netto). Ergo handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Hinzu kommt eine Nutzungsentschädigung in Höhe von €1.422,-.

Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet übrigens die im Gutachten als Umbaukosten für die LPG Anlage ausgewiesenen €2.550,-. LPG-Anlage-bereinigt wäre der Citroën XM laut Gutachten demnach €3.900,- wert.

Summa summarum ging es also um ca. €7.500,-, zzgl. Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten.

Die gegnerische Versicherung hat von Anfang an das Gutachten angezweifelt und einen Wiederbeschaffungswert in Höhe von €3.000,- für den Wagen betitelt. Die kamen wohl auf diesen Wert, weil sie eine LPG-Anlage, auch wenn sie gerade mal 2,5 Jahre eingebaut und keine 30.000 km auf dem Buckel hat, als nicht wertsteigernd ansahen.

„Ja, ne – is klar!“ Wie man hier im Pott sagt. 😉 Dieser Argumentation hätte man vielleicht folgen können, wenn die LPG-Anlage schon 10 Jahre oder länger eingebaut gewesen wäre. So befand sie sich jedoch in einem neuwertigen Zustand.

Da ein rechtlich einwandfreies Gutachten vorlag, haben mein Anwalt und ich uns darauf verständigt, dass wir von diesem nicht abweichen und nur im Bereich des Nutzungsausfalles Zugeständnisse machen werden. Soll doch ein gerichtlich bestellter Gutachter das Auto bewerten. Und diese Bewertung würde eher zu dem ersten Gutachten, als zu den läppischen €3.000,- der Versicherung tendieren. Es lag also kein großes Sparpotential für die Versicherung und kein großes Verlustrisiko für mich vor.

Ähnlich muss das auch der gegnerische Anwalt eingeschätzt haben. Also kam es zu einem Vergleich.

„Ein Vergleich ist nur dann gut, wenn er beiden Seiten weh tut!“ In diesem Sinne verzichte ich auf 2/3 des Nutzungsausfalles, mir werden €6.500,- ausgezahlt. Die Nebenkosten, also Gerichts-, Gutachterkosten und die Kosten beiderseitiger Anwälte werden 74/26 zu Lasten der Versicherung geteilt. Dank Rechtsschutzversicherung kommt bei mir unterm Strich also der im Gutachten benannten Wiederbeschaffungswert raus. Also alles gut!

Warum aber der Zusatz „fast“ im Titel des Artikels? Nun, der gegnerische Anwalt hat eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen verlangt, da er diesen Vergleich erst noch den beiden Anwaltskanzleien vorlegen muss, die sich um den Fall kümmern.

Zwei Anwaltskanzleien? Ja, eine aus Deutschland und eine aus  Belgien. Den Zusammenhang, warum ein slowakischer Halter durch eine belgische Kanzlei vertreten wird, haben mein Anwalt und ich immer noch nicht ganz herstellen können.

Die Kanzlei aus Belgien wollte eigentlich den Fall komplett übernehmen und den slowakischen Halter des Fahrzeuges vertreten. Jedoch hat die hier in Deutschland ansässige Versicherung, die den Fall abwickelt, selbigen an sich gerissen (so nennt man das wirklich) und eigene Anwälte beauftragt. Der gestern anwesende, gegnerische Anwalt war ein unterbevollmächtigter Anwalt aus Dortmund, der sich natürlich mit den anderen Anwälten erst absprechen muss.

Also muss ich noch 1-2 Monate warten, ob der Unfall nun wirklich für mich abgeschlossen werden kann. Die Chancen, dass diesem Vergleich durch die anderen Anwälte widersprochen wird sind 50/50. Dank Rechtsschutzversicherung sehe ich dem aber wirklich gelassen entgegen; egal, wie es weiter geht oder eben nicht 😉

+Update Anfang+

Das Geld ist heute am 08.01.2016 geflossen, der Fall ist also endlich abgeschlossen. Ziemlich genau ein Jahr nach dem Unfall. Was machen nur die Leute, die nicht in Vorleistung gehen können? Das ist schon eine miese Taktik der Versicherungen.

+Update Ende+

Für alle Interessierten hier mit freundlicher Genehmigung des Gutachters Dirk Messerschmidt aus Wuppertal noch das Gutachten zum Download: Klick!

In diesem Sinne rate ich euch: Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat sollte sich unbedingt eine zulegen; wenigstens eine Verkehrsrechtsschutz. Die lässt einen sowas wesentlich entspannter ertragen 😉

 

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