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… respektive dessen Sprecher!

Anfang 2008 habe ich für die BX IG einen Bericht über die Reaktivierung meines BX DIGIT nach 10 Jahren Standzeit veröffentlicht: http://forum.bxig.net/index.php?topic=5599.0

Dieser Bericht wurde einige Wochen später ungefragt in dem ACC Rundbrief, dem Printmedium des André Citroën Club, veröffentlicht.

Natürlich habe ich direkt, nachdem mir bekannt wurde, dass dieser Artikel ungefragt veröffentlicht wurde, eine Mail an die im Impressum der ACZ hinterlegte Mailadresse geschickt.

Um zu verstehen, wie jemand auf die Idee kommt, ungefragt Artikel aus dem Internet zu ziehen und in seiner Zeitung zu veröffentlichen – man stelle sich vor, der o. g. Club hätte einen Internetartikel der Auto Bild auf gleiche Art veröffentlicht -, habe ich mir die Nutzungsbedingungen des Forums des o. g. Clubs durchgelesen.
Hier ist wirklich zu finden, dass man sich vorbehält, Postings, die in diesem Forum getätigt wurden ganz oder in Auszügen ohne Nachfrage bei den Autoren in dem o. g. Printmedium zu veröffentlichen.
Ich hatte diesen Artikel nie im Forum veröffentlicht, sondern nur einen Link auf den im Forum der BX IG veröffentlichten Artikel gesetzt. Also wurde der Artikel zu unrecht veröffentlicht.

Da die o. g. Mail von mir auch noch nach Tagen unbeantwortet blieb, habe ich diese Anfrage nochmals wiederholt. Inhalt beider Mails war die Bitte um eine Stellungnahme. Die zweite Mail beinhaltete vor dem Hintergrund der mittlerweile recherchierten Fakten zusätzlich die Aufforderung, sich zu entschuldigen, da hier wohl eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.

Beide Mails blieben bis heute unbeantwortet.

Nachdem mein Anwalt einen Brief an den Vertreter des Clubs geschrieben hatte, funktionierte auf einmal die Kommunikation von Seiten des Clubs, auch wenn die Antwort sehr herablassend und verhöhnend war.
Über Monate hinweg versuchte ich vergeblich mit meinem Anwalt den Sprecher des Clubs davon zu überzeugen, dass ein Gang vor Gericht nicht nötig sei.
Also wurde Klage eingereicht, welcher stattgegeben wurde, obwohl sich die Sprecher des ACC sich mit der angeblich nicht vorhandenen Passivlegitimation dieser nicht stellen wollten. Der Argumentation ist das Gericht jedoch zu keinem Zeitpunkt gefolgt.

Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung ist eindeutig: Es handelt sich unstreitig um eine Urheberrechtsverletzung. Das ergibt sich allein daraus, dass für jeden weiteren Fall der Veröffentlichung des o. g. Artikels für die Gesamtschuldner, nämlich die Vertreter des ACC, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,– € fällig wird.

Weiter ist der ACC beziehungsweise seine Sprecher (Vertreter) verpflichtet worden, alle überzähligen Vervielfältigungsstücke dieses Artikels zu vernichten.

Dass es weiter zu keiner Schadensersatzforderung oder Offenlegung der Kalkulationen gekommen ist, ist allein auf meine Nachsicht zurückzuführen. Eine Entscheidung in dieser Sache hat es, bis auf den Vergleich, nicht gegeben. Ich habe die betreffenden Klageanträge an dieser Stelle insoweit zurückgenommen.

Allerdings ist es mir nach wie vor unverständlich, dass eine Klarstellung der zu Tage getretenen Rechtsauffassung des Gerichtes in der “nächsten Ausgabe” des ACC Rundbriefes, wie es im Vergleich festgelegt wurde, bis heute nicht erfolgt ist.
Stattdessen wurden mir immer wieder Veröffentlichungsvorschläge zugestellt, die letztlich nur dazu dienten, mich zu diskreditieren.

Weiterhin wird immer noch versucht mich als “Buhmann” hinzustellen. Aktuell in folgenden Threads des Forums des o. g. Clubs: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=93213 und http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=93347
Dazu möchte ich Folgendes zu Bedenken geben: Auslöser des Rechtsstreits war eine “illegale” Nutzung meines Artikels. Auf alle außergerichtlichen Versuche, eine Einigung herbeizuführen, wurde dies bestritten und ich wurde letztlich auch verhöhnt. Als alle Bemühungen, eine Klageeinreichung zu vermeiden, gescheitert sind, ließ ich genau dieses gerichtlich feststellen.
Das Gericht kam zu keiner anderen Auffassung. Die weiteren, von mir noch in der Verhandlung zurückgezogenen Klageanträge dienten letztlich nur zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Ich habe in keiner Phase versucht diesen Streit öffentlich zu machen oder auch die Vertretungsberechtigten des André Citroën Clubs zu diskreditieren.
Dass den beklagten Vertretern dieses Clubs das Ergebnis nicht passt, kann ich gut nachvollziehen. Dennoch sehe ich keinen Grund für ein derartiges Verhalten, welches ich nur als “Nachtreten” bezeichnen kann. Wir haben uns vor Gericht verglichen – die Urheberrechtsverletzung ist festgestellt – der Fall war für mich damit erledigt.

Dieses Verhalten des “Nachtretens” der Sprecher des Clubs fußt meiner Meinung nach auf einem Ereignis, welches mittlerweile 7 Jahre zurück liegt.

Im Jahre 2001 habe ich unter der Schirmherrschaft des o. g. Clubs, damals war ich noch selber Mitglied, die “BX IG 2000? gegründet. Man sagte mir für die Homepage Ressourcen und Unterstützung zu. Nichts davon trat jemals ein.

Die Homepage der “BX IG 2000? war damals unter http://www.citroen-online.net zu erreichen.
2002 wurde von Citroën jedoch eine Abmahnwelle losgetreten, die alle Webseiten betraf, die irgendwie den Begriff “Citroen” in ihrer URL hatten.
Den Betreiber des heute unter http://www.citforum.de erreichbaren Forums hat es damals als einen der Ersten getroffen. Das Forum war damals noch unter der URL http://www.citroen-forum.de zu erreichen. Wegen der Abmahnung hat er es dann in http://www.citforum.de umbenannt.
Glücklicherweise hat mich der damalige Betreiber des Forums schnell informiert, dass ich wohl auch auf der Abmahnliste stehen würde. Also habe ich die Domain http://www.citroen-online.net gekündigt. Keine 24h später verwies diese direkt auf http://www.citroen.de.

Sehr enttäuschend für mich war, dass der ACC, insbesondere dessen Sprecher persönlich, von der Abmahnwelle, die viele Homepagebetreiber traf, schon im Vorfeld wussten. Man hielt es aber nicht für nötig mich, dem die Unterstützung des Clubs zugesagt wurde, zu informieren.

Als ich den Club darauf ansprach, entgegnete man mir nur, das es sich um meine Homepage handeln würde und ich mich gefälligst selber darum zu kümmern habe.
Diese Einstellung wurde von dem Sprecher des Clubs vor einigen Wochen in einem persönlichen Gespräch mit einem mir bekannten Mitglied des Clubs nochmals bestätigt.

Also zog ich die einzig mögliche Konsequenz und trat aus dem o. g. Club aus und führte die BX IG.net alleine weiter.
Der entsprechende Thread ist aktuell noch hier nachzulesen: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=1186

Seither bin ich, besonders in den Augen einiger Hardliner des ACC, derjenige, “der die BX-Leute vom ACC abzieht”. Denn mit der kostenlosen BX IG hätte ja kein BXler mehr einen Grund, in den kostenpflichtigen Club einzutreten.
Diese Argumentation erschließt sich mir gar nicht, wird aber bis dato auf jedem Treffen des Clubs von den entsprechenden Leuten propagiert.

-Michael Werth-

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